Zusätzliche Gesundheitsleistungen der Krebsvorsorge

Im Folgenden wollen wir ihnen kurz und informativ die zur gesetzlichen Krebsvorsorge zusätzlich möglichen individuellen Gesundheitsleistungen vorstellen:

Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales
Zusätzlich zur Tastuntersuchung, die im gesetzlichen Krebsvorsorgeprogramm verankert ist, besteht die Möglichkeit die inneren Geschlechtsorgane sowie die Harnblase visuell, mittels Bildgebung zu beurteilen. Die Ultraschalluntersuchung stellt eine strahlungsfreie Untersuchungsmethode dar, die vor allem die genauere Darstellung der tief im kleinen Becken liegenden Organe (wie z.B. der Eierstöcke) möglich macht. Somit können frühzeitig Veränderungen erkannt und in ihrer Bedeutung eingeordnet werden.

Ultraschalluntersuchung der Brust

Gerade für die jüngere Frau vor und die reifere Frau nach dem Mammographiescreeningalter (50-69 Jahre) ist die Ultraschalluntersuchung der Brust und der Achselhöhlen die bildgebende Methode der Wahl um das Drüsengewebe und eventuelle Lymphknoten zu beurteilen. Deutlich sensitiver als die Tastuntersuchung allein, kann das Brustgewebe zusätzlich beurteilt werden. Aber auch parallel zur Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust), deren Stärken in der Darstellbarkeit von Verkalkungsherden des Drüsengewebes liegt, bietet der Brustultraschall ergänzend die Möglichkeit gezielt nach Strukturauffälligkeiten zystischer Art zu suchen.

HPV-Test

Eine gezielte Abstrichuntersuchung des Gebärmutterhalses zur Feststellung einer eventuellen Besiedlung mit pathogenen humanen Papillomaviren, die bei jahrelanger Persistenz zu zellulären Veränderungen im Sinne von Krebsvorstufen führen kann.

Dünnschichtzytologie

Die Dünnschichzytologie ist eine flüssigkeitsbasiertes zytologisches Verfahren, das eine eine höhere Sensitivität bezüglich der Erkennung von Krebsvorstufen im Vergleich zum herkömmlichen PAP-Abstrich bietet.

Immunologischer Stuhltest

Test zur Darmkrebsvorsorge, der bei strukturellen Auffälligkeiten in der Lage ist, schon mikroskopische Blutspuren in der Stuhlprobe nachzuweisen. Er kann zusätzlich zur Vorsorgekoloskopie, die ab dem 55. Lebensjahr 2xig im 10 Jahres-Rhythmus empfohlen wird, eingesetzt werden. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird der Test auf okkultes Blut im Stuhl (Hämoccult) nur dann getragen, wenn die Vorsorgekoloskopie nicht in Anspruch genommen wird

Sprechen sie uns an, wenn sie weiterführende Informationen oder eine Beratung wünschen, ob diese Leistungen in ihrem Fall sinnvoll sind.